Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.04.1978

Geschäftszahl

1Ob7/78

Norm

WRG §2;

Rechtssatz

Der Nachweis eines vor 1870 entstandenen besonderen Privatrechtstitels an einem See (hier: Keutschachersee) ist als erbracht anzusehen, wenn stets Alleineigentum am gesamten Bett des Sees bestand und bewiesen ist, daß der See durch Jahrhunderte Dominikalgrund war und kein Unterschied zwischen Bett und Wasser gemacht, sondern das Eigentumsrecht am gesamten See stets anerkannt wurde.

Entscheidungstexte

TE OGH 1978/04/26 1 Ob 7/78

Veröff: EvBl 1979/23 S 73 = JBl 1979,318

Rechtssatznummer

RS0082046