Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.04.1978

Geschäftszahl

4Ob325/78; 4Ob144/94

Norm

UWG §2 C2a;

Rechtssatz

Die Möglichkeit der Irreführung einer verschwindenden Minderheit der Leser einer Broschüre, also eines geringen, zahlenmäßig sicher nicht ins Gewicht fallenden Teils des angesprochenen Publikums, ist rechtlich belanglos (ÖBl 1970,20 ua) (hier: "Österreich-Information N 7/G" der KPÖ - Gutschein zum Bezug der "Neuen Zeit").

Entscheidungstexte

TE OGH 1978/04/25 4 Ob 325/78

Veröff: ÖBl 1978,123 mit kritischer Glosse von Schönherr

TE OGH 1995/01/31 4 Ob 144/94

Auch; nur: Die Möglichkeit der Irreführung einer verschwindenden Minderheit der Leser einer Broschüre, also eines geringen, zahlenmäßig sicher nicht ins Gewicht fallenden Teils des angesprochenen Publikums, ist rechtlich belanglos. (T1) Beisatz: Hier: Irrtum über die Verfasser einer allgemeinen Gesundheitsserie in den Sonntag-Beilagen einer Tageszeitung. (T2)

Rechtssatznummer

RS0078670