Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

04.04.1978

Geschäftszahl

4Ob313/78

Norm

UWG §14 C;

Rechtssatz

Die Hilfe eines Dritten (Anmeldung eines Autobusses auf seinen Namen) lediglich zur Eröffnung oder zum Betrieb eines Unternehmens begründet noch keine Haftung für ein im Zusammenhang mit der Führung dieses Betriebes gesetztes wettbewerbswidriges Verhalten.

(Autobusunternehmen - Einsatz von sogenannten "Schleppern").

Entscheidungstexte

TE OGH 1978/04/04 4 Ob 313/78

Veröff: ÖBl 1978,23

Rechtssatznummer

RS0079500