OGH
04.04.1978
4Ob313/78
UWG §14 C;
Die Hilfe eines Dritten (Anmeldung eines Autobusses auf seinen Namen) lediglich zur Eröffnung oder zum Betrieb eines Unternehmens begründet noch keine Haftung für ein im Zusammenhang mit der Führung dieses Betriebes gesetztes wettbewerbswidriges Verhalten.
(Autobusunternehmen - Einsatz von sogenannten "Schleppern").
TE OGH 1978/04/04 4 Ob 313/78
Veröff: ÖBl 1978,23
RS0079500