Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0016647

Entscheidungsdatum

17.12.1996

Geschäftszahl

3Ob619/77; 3Ob508/79; 3Ob22/84; 4Ob2307/96k

Norm

ABGB §879 BIIg

ABGB §1118 A1

Rechtssatz

Die Vereinbarung, daß ein Bestandverhältnis vorzeitig aufgelöst werden können, wenn gegen den Bestandnehmer ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, ist zulässig; sie widerspricht weder Treu und Glauben noch ist sie sittenwidrig.

Entscheidungstexte

TE OGH 1978-03-29 3 Ob 619/77

TE OGH 1979-06-13 3 Ob 508/79

Zweiter Rechtsgang zu 3 Ob 619/77

TE OGH 1984-04-11 3 Ob 22/84

Auch; Veröff: MietSlg XXXVI/17

TE OGH 1996-12-17 4 Ob 2307/96k

Auch; nur: Die Vereinbarung, daß ein Bestandverhältnis vorzeitig aufgelöst werden können, wenn gegen den Bestandnehmer ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, ist zulässig. (T1) Beisatz: Ebenso die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen von mehreren Leasingnehmern. (T2)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016647