OGH
RS0016647
17.12.1996
3Ob619/77; 3Ob508/79; 3Ob22/84; 4Ob2307/96k
ABGB §879 BIIg
ABGB §1118 A1
Die Vereinbarung, daß ein Bestandverhältnis vorzeitig aufgelöst werden können, wenn gegen den Bestandnehmer ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, ist zulässig; sie widerspricht weder Treu und Glauben noch ist sie sittenwidrig.
TE OGH 1978-03-29 3 Ob 619/77
TE OGH 1979-06-13 3 Ob 508/79
Zweiter Rechtsgang zu 3 Ob 619/77
TE OGH 1984-04-11 3 Ob 22/84
Auch; Veröff: MietSlg XXXVI/17
TE OGH 1996-12-17 4 Ob 2307/96k
Auch; nur: Die Vereinbarung, daß ein Bestandverhältnis vorzeitig aufgelöst werden können, wenn gegen den Bestandnehmer ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, ist zulässig. (T1) Beisatz: Ebenso die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen von mehreren Leasingnehmern. (T2)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016647