Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.02.1978

Geschäftszahl

4Ob417/77

Norm

UWG §1 D1h;

UWG §28;

Rechtssatz

Gehört das kostenlose Zusenden einer Zeitung nicht zur Durchführung des gleichzeitigen Preisausschreibens, sondern stellt eine damit nur äußerlich zusammenhängende, ihrem Wesen nach aber selbständige Werbemaßnahme eigener Art dar, muß seine rechtliche Zulässigkeit ohne Rücksicht auf die damit verbundene gesetzwidrige Preisverlosung und unabhängig von dieser beurteilt werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1978/02/21 4 Ob 417/77

Rechtssatznummer

RS0077949