OGH
RS0063358
25.06.2025
6Ob801/77; 5Ob32/09f; 9ObA59/24b
HVertrG 1993 §12
HVG §10
Dem Geschäftsherrn muss mit Rücksicht auf die ihm zustehende wirtschaftliche Dispositionsfreiheit selbst die Einstellung oder Umstellung einer gerade noch rentablen Produktion zugebilligt werden, wenn er dies auf Grund seiner Beurteilung der künftigen Marktaussichten und Konjunkturentwicklung für erforderlich hält, um späteren Verlusten vorzubeugen.
TE OGH 1978-02-09 6 Ob 801/77
Veröff: SZ 51/14
TE OGH 2009-03-24 5 Ob 32/09f
Vgl; Beisatz: Nur willkürliche, ohne sachlich vertretbare Gründe oder überhaupt in der Absicht, den Handelsvertreter zu schädigen, getroffene unternehmerische Entscheidungen können eine Entschädigungspflicht nach Paragraph 12, HVG 1993 auslösen. (T1); Beisatz: Dem Unternehmer stehen Reorganisationsmaßnahmen zu, doch muss er den Handelsvertretervertrag bis zum Ablauf der Vertragszeit erfüllen. (T2)
TE OGH 2025-06-25 9 ObA 59/24b
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0063358