OGH
25.01.1978
1Ob514/78
ABGB §830 A;
ABGB §830 B5;
Wird die Teilung eines im Miteigentum stehenden Superädifikates ohne Zerstörung der Substanz angestrebt, muß nicht nur die Zustimmung des Bestandgebers bis zum Schluß der Verhandlung vorliegen, sondern auch das Klagebegehren dahin lauten, daß die Miteigentumsteilung durch Feilbietung des Superädifikates und des Bestandrechtes zu geschehen hat.
TE OGH 1978/01/25 1 Ob 514/78
RZ 1978/110 S 220 = JBl 1978,545
RS0013232