Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.01.1978

Geschäftszahl

1Ob514/78

Norm

ABGB §830 A;

ABGB §830 B5;

Rechtssatz

Wird die Teilung eines im Miteigentum stehenden Superädifikates ohne Zerstörung der Substanz angestrebt, muß nicht nur die Zustimmung des Bestandgebers bis zum Schluß der Verhandlung vorliegen, sondern auch das Klagebegehren dahin lauten, daß die Miteigentumsteilung durch Feilbietung des Superädifikates und des Bestandrechtes zu geschehen hat.

Entscheidungstexte

TE OGH 1978/01/25 1 Ob 514/78

RZ 1978/110 S 220 = JBl 1978,545

Rechtssatznummer

RS0013232