Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.11.1977

Geschäftszahl

11Os164/77; 12Os159/98

Norm

StGB §39;

Rechtssatz

Eine unter der gesetzlichen Mindestdauer (Paragraph 18, Absatz 2, StGB) liegende Vorhaft ist nicht rückfallsbegründend.

Entscheidungstexte

TE OGH 1977/11/29 11 Os 164/77

TE OGH 1998/12/16 12 Os 159/98

Auch; Beisatz: Hier: Bedingte Begnadigung am Tage des Antritts der Freiheitsstrafe; dieser teilweise Vollzug kann nicht als - im Sinne einer Freiheitsstrafe erlittenes - Strafübel empfunden werden und demnach einen Rückfall nicht begründen. (T1)

Rechtssatznummer

RS0091360