Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.11.1977

Geschäftszahl

8Ob152/77

Norm

FürsorgepflichtV §25;

ZPO §1 Ah4;

Rechtssatz

Führte ein Bundesland die ihm obliegenden Fürsorgeaufgaben durch sein Amt der Landesregierung und zog es zur Deckung des Fürsorgeaufwandes Landesmittel heran, kann ihm die Aktivlegitimation zur Erhebung von Ersatzansprüchen gegen den Befürsorgten nach Paragraph 25, FürsorgepflichtV nicht aberkannt werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1977/11/23 8 Ob 152/77

Veröff: SZ 50/153

Rechtssatznummer

RS0035265