OGH
23.11.1977
8Ob152/77
FürsorgepflichtV §25;
ZPO §1 Ah4;
Führte ein Bundesland die ihm obliegenden Fürsorgeaufgaben durch sein Amt der Landesregierung und zog es zur Deckung des Fürsorgeaufwandes Landesmittel heran, kann ihm die Aktivlegitimation zur Erhebung von Ersatzansprüchen gegen den Befürsorgten nach Paragraph 25, FürsorgepflichtV nicht aberkannt werden.
TE OGH 1977/11/23 8 Ob 152/77
Veröff: SZ 50/153
RS0035265