OGH
RS0096036
25.10.1977
9Os124/77; 17Os15/17k
StGB §304; StGB §305
Vermögensvorteil durch Gewahrsamsbegründung an einem Geschenk, gleichgültig welcher Verwendung es später zugeführt werden soll.
TE OGH 1977-10-25 9 Os 124/77
TE OGH 2018-04-19 17 Os 15/17k
Vgl auch; Beisatz: Der Amtsträger fordert einen (materiellen) Vorteil für sich, wenn er nach seiner Vorstellung (freie) Verfügungsmacht über einen Geldbetrag erlangen soll. Die (intendierte) weitere Verwendung (nach Begründung des Gewahrsams oder der Verfügungsmacht) ist für die Tatbestandsmäßigkeit ohne Bedeutung. (T1)
Beisatz: Ein immaterieller Vorteil kann nicht Grundlage für eine Subsumtion nach Paragraph 305, Absatz 3, StGB sein. (T2)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0096036