Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0026711

Entscheidungsdatum

13.10.1977

Geschäftszahl

6Ob683/77; 1Ob649/78; 8Ob83/21w

Norm

ABGB §1295 Abs2 römisch drei

Rechtssatz

Eine Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, kann unter Hinweis darauf, ihre Verweigerung sei schikanös, nicht begehrt werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1977-10-13 6 Ob 683/77

Veröff: MietSlg 29061

TE OGH 1978-07-07 1 Ob 649/78

TE OGH 2021-10-22 8 Ob 83/21w

Vgl; Beisatz: Hier: Der private Vermieter von Wohnungen eines einzigen Hauses hat keine den Wohnungsmarkt beherrschende monopolähnliche Stellung. Der bloße Umstand, dass ein konkreter geäußerter Vertragswunsch nur von einer bestimmten Person erfüllt werden könnte, begründet noch keine Monopolstellung mit der Folge einer Abschlussverpflichtung. (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0026711