Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.09.1977

Geschäftszahl

4Ob375/77

Norm

UWG §7 F2;

Rechtssatz

Das Klagerecht nach Paragraph 7, UWG setzt voraus, daß der Kläger von den herabsetzenden Tatsachenbehauptungen der Beklagten auch persönlich (mitbetroffen) betroffen und damit in seinen Interessen (mitbeeinträchtigt) beeinträchtigt ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 1977/09/27 4 Ob 375/77

Veröff: SZ 50/124 = ÖBl 1978,66

Rechtssatznummer

RS0079808