OGH
27.09.1977
4Ob375/77
UWG §7 F2;
Das Klagerecht nach Paragraph 7, UWG setzt voraus, daß der Kläger von den herabsetzenden Tatsachenbehauptungen der Beklagten auch persönlich (mitbetroffen) betroffen und damit in seinen Interessen (mitbeeinträchtigt) beeinträchtigt ist.
TE OGH 1977/09/27 4 Ob 375/77
Veröff: SZ 50/124 = ÖBl 1978,66
RS0079808