OGH
RS0014571
29.09.2025
6Ob655/77 (6Ob656/77); 1Ob649/83 (1Ob650/83); 4Ob502/91; 2Ob516/93; 7Ob183/97f; 7Ob313/98z; 5Ob226/05d; 1Ob23/10d; 1Ob181/13v; 1Ob242/17w; 10Ob53/18v; 8Ob27/23p; 4Ob94/25i
ABGB §863 römisch eins
ABGB §1175 ff E
Voraussetzung für die Annahme der konkludenten Begründung eines Gesellschaftsverhältnisses ist zunächst die Gemeinschaftlichkeit des Zweckes (EvBl 1958/112). Das stillschweigende Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages kann aber weiters nur dann angenommen werden, wenn Umstände vorliegen, die keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, dass sich die Lebensgefährten über den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages einig gewesen sind.
TE OGH 1977-09-22 6 Ob 655/77
Veröff: SZ 50/123
TE OGH 1983-06-29 1 Ob 649/83
Auch
TE OGH 1991-01-29 4 Ob 502/91
Vgl auch; Veröff: JBl 1991,789
TE OGH 1993-03-11 2 Ob 516/93
nur: Das stillschweigende Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages kann aber weiters nur dann angenommen werden, wenn Umstände vorliegen, die keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, daß sich die Lebensgefährten über den Abschluß eines Gesellschaftsvertrages einig gewesen sind. (T1)
TE OGH 1997-09-10 7 Ob 183/97f
Vgl auch; nur: Voraussetzung für die Annahme der konkludenten Begründung eines Gesellschaftsverhältnisses ist zunächst die Gemeinschaftlichkeit des Zweckes (EvBl 1958/112). (T2); Beisatz: Der Annahme, eine Gesellschaft sei auch zum Zweck des Erwerbes des Wohnhauses zustande gekommen, steht jedoch entgegen, daß die Lebensgefährten ausschlossen, daß der Beklagte einmal (Mit-)Eigentumsrechte am Haus erwerben solle. (T3)
TE OGH 1998-12-01 7 Ob 313/98z
Auch
TE OGH 2005-10-18 5 Ob 226/05d
nur T1
TE OGH 2010-04-20 1 Ob 23/10d
Beisatz: Vergleiche demgegenüber die Qualifikation als bloßes (allenfalls „gemischtes“) Treuhandverhältnis oder „Treuhandmiteigentum“. (T4)
TE OGH 2013-11-21 1 Ob 181/13v
Auch
TE OGH 2018-04-30 1 Ob 242/17w
Auch; Beis ähnlich wie T3
TE OGH 2018-07-17 10 Ob 53/18v
Auch
TE OGH 2023-04-21 8 Ob 27/23p
Beisatz: Hier nur zweiter Satz (T5)
TE OGH 2025-09-29 4 Ob 94/25i
vgl
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014571