Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.08.1977

Geschäftszahl

9Os62/77

Norm

StGB §288 Abs2;

ZPO §377 Abs3;

Rechtssatz

Die Belehrung der Partei gemäß Paragraph 377, Absatz 3, ZPO kann für die Strafbarkeit insoferne von Bedeutung sein, als dadurch der Übergang, von der bloßen Parteienvernehmung zu dem nunmehr unter Strafsanktion stehenden Parteieneid signalisiert wird.

Entscheidungstexte

TE OGH 1977/08/09 9 Os 62/77

Veröff: EvBl 1978/47 S 132

Rechtssatznummer

RS0040645