OGH
09.08.1977
9Os62/77
StGB §288 Abs2;
ZPO §377 Abs3;
Die Belehrung der Partei gemäß Paragraph 377, Absatz 3, ZPO kann für die Strafbarkeit insoferne von Bedeutung sein, als dadurch der Übergang, von der bloßen Parteienvernehmung zu dem nunmehr unter Strafsanktion stehenden Parteieneid signalisiert wird.
TE OGH 1977/08/09 9 Os 62/77
Veröff: EvBl 1978/47 S 132
RS0040645