Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.06.1977

Geschäftszahl

4Ob354/77

Norm

UWG §7 A;

Rechtssatz

Die Äußerung "solche Lebensmittelgroßdiskonter sind gesamtwirtschaftlich gesehen zutiefst unsozial und außerdem für die Zukunft äußerst gefährlich, wobei die letzte und größte Leidtragende am Ende die Bevölkerung ist", wird vom angesprochenen Publikum allgemein als Kundgebung der subjektiven Meinung des Erklärenden über die gesamtwirtschaftliche Nützlichkeit oder Schädlichkeit der Lebensmittelgroßdiskonter im allgemeinen aufgefaßt und als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung angesehen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1977/06/28 4 Ob 354/77

Beisatz: Flugblatt Margreiter - Fieuw. (T1)

Rechtssatznummer

RS0078873