Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.06.1977

Geschäftszahl

4Ob354/77

Norm

UWG §2 C1;

ZPO §503 Z4 E4c23;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil ist, handelt es sich nicht um eine Tatsachenfeststellung, sondern um eine rechtliche Beurteilung.

Entscheidungstexte

TE OGH 1977/06/28 4 Ob 354/77

Rechtssatznummer

RS0043630