Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.06.1977

Geschäftszahl

4Ob330/77

Norm

UWG §9 B4;

UWG §9 B6;

Rechtssatz

Das englische Wort "his" wird von weiten Kreisen auch der österreichischen Bevölkerung gerade im Zusammenhang mit Herrenbekleidung weniger als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen aufgefaßt als vielmehr im Sinne einer Angabe über die Zweckbestimmung der so bezeichneten Ware - eben einer Kleidung "für ihn" - verstanden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1977/06/14 4 Ob 330/77

Veröff: ÖBl 1977,126

Rechtssatznummer

RS0078996