OGH
14.06.1977
4Ob330/77
UWG §9 B4;
UWG §9 B6;
Das englische Wort "his" wird von weiten Kreisen auch der österreichischen Bevölkerung gerade im Zusammenhang mit Herrenbekleidung weniger als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen aufgefaßt als vielmehr im Sinne einer Angabe über die Zweckbestimmung der so bezeichneten Ware - eben einer Kleidung "für ihn" - verstanden.
TE OGH 1977/06/14 4 Ob 330/77
Veröff: ÖBl 1977,126
RS0078996