AUSL BAG
15.03.1977
1ABR16/75
ArbVG §4;
Eine sinnvolle Ordnung des Arbeitslebens und Wirtschaftslebens als Aufgabe der Tarifautonomie kann nur erreicht werden, wenn die Koalitionen in der Lage sind, auf ihre Gegenseite jeweils einen fühlbaren Druck auszuüben, so daß jedenfalls in aller Regel ein Tarifvertrag zustande kommt.
RS0104429