OGH
08.02.1977
4Ob388/76
UWG §1 D3a;
Das Wesen des Wettbewerbsverstoßes der Nachahmung liegt in der unlauteren Ausbeutung des von einem anderen unter Aufwand der Zeit, Geld und Mühe erzielten Arbeitsergebnisses.
TE OGH 1977/02/08 4 Ob 388/76
RS0078629