Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

08.02.1977

Geschäftszahl

4Ob388/76

Norm

UWG §1 D3a;

Rechtssatz

Das Wesen des Wettbewerbsverstoßes der Nachahmung liegt in der unlauteren Ausbeutung des von einem anderen unter Aufwand der Zeit, Geld und Mühe erzielten Arbeitsergebnisses.

Entscheidungstexte

TE OGH 1977/02/08 4 Ob 388/76

Rechtssatznummer

RS0078629