OGH
11.01.1977
4Ob382/76; 4Ob356/79
UWG §1 C5c;
Kritik an Mitbewerbern oder deren Geschäftsmethoden wird dann zu einem Wettbewerbsverstoß nach Paragraph eins, UWG, wenn sie sich nicht mit einer wahrheitsgemäßen Information des Publikums begnügt, sondern mit nicht konkretisierten Pauschalverdächtigungen ganzer Berufsgruppen operiert und damit eine Werbung für das eigene Unternehmen und die eigenen Leistungen verbindet (ÖBl 1967,85; ÖBl 1969,60 ua).
TE OGH 1977/01/11 4 Ob 382/76
Beisatz: Fernschule "Merkblatt für Fernkursinteressenten". (T1)
TE OGH 1980/01/29 4 Ob 356/79
Beisatz: Hier: EZEB-Werbung: "Gift im Brot". (T2)
RS0077891