Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

11.01.1977

Geschäftszahl

4Ob382/76; 4Ob356/79

Norm

UWG §1 C5c;

Rechtssatz

Kritik an Mitbewerbern oder deren Geschäftsmethoden wird dann zu einem Wettbewerbsverstoß nach Paragraph eins, UWG, wenn sie sich nicht mit einer wahrheitsgemäßen Information des Publikums begnügt, sondern mit nicht konkretisierten Pauschalverdächtigungen ganzer Berufsgruppen operiert und damit eine Werbung für das eigene Unternehmen und die eigenen Leistungen verbindet (ÖBl 1967,85; ÖBl 1969,60 ua).

Entscheidungstexte

TE OGH 1977/01/11 4 Ob 382/76

Beisatz: Fernschule "Merkblatt für Fernkursinteressenten". (T1)

TE OGH 1980/01/29 4 Ob 356/79

Beisatz: Hier: EZEB-Werbung: "Gift im Brot". (T2)

Rechtssatznummer

RS0077891