OGH
RS0079062
14.12.1976
4Ob395/76; 4Ob13/90; 4Ob64/14m
UWG §7 A
Der Tatbestand des Paragraph 7, UWG verlangt neben dem objektiven Erfolg, wonach einem Mitbewerber Vorteile auf Kosten jenes Unternehmers zukommen, über den schädigende Tatsachen wahrheitswidrig behauptet werden, auch noch die subjektive darauf gerichtete Absicht des Täters. Die Mitteilung muß darauf abzielen, Kunden des betroffenen Unternehmens für seinen oder für einen anderen Kundenkreis zu gewinnen.
TE OGH 1976-12-14 4 Ob 395/76
Veröff: SZ 49/157
TE OGH 1990-01-30 4 Ob 13/90
Auch
TE OGH 2014-04-23 4 Ob 64/14m
Vgl auch