Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0079062

Entscheidungsdatum

14.12.1976

Geschäftszahl

4Ob395/76; 4Ob13/90; 4Ob64/14m

Norm

UWG §7 A

Rechtssatz

Der Tatbestand des Paragraph 7, UWG verlangt neben dem objektiven Erfolg, wonach einem Mitbewerber Vorteile auf Kosten jenes Unternehmers zukommen, über den schädigende Tatsachen wahrheitswidrig behauptet werden, auch noch die subjektive darauf gerichtete Absicht des Täters. Die Mitteilung muß darauf abzielen, Kunden des betroffenen Unternehmens für seinen oder für einen anderen Kundenkreis zu gewinnen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1976-12-14 4 Ob 395/76

Veröff: SZ 49/157

TE OGH 1990-01-30 4 Ob 13/90

Auch

TE OGH 2014-04-23 4 Ob 64/14m

Vgl auch