Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.12.1976

Geschäftszahl

4Ob395/76

Norm

UWG §1 C5b;

UWG §7 A;

Rechtssatz

Verbraucherverbände, die in Erfüllung ihres satzungsmäßigen Zweckes ihre Mitglieder durch Veröffentlichung von Warentests oder Preisvergleichen aufklären, üben damit eine Tätigkeit aus, die mit objektiven Auswirkungen auf den Wettbewerb fremder Unternehmen verbunden ist, ohne daß jedoch - mangels subjektiver Absicht - eine Wettbewerbshandlung vorliegt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1976/12/14 4 Ob 395/76

Veröff: SZ 49/157

Rechtssatznummer

RS0077799