OGH
14.12.1976
4Ob395/76
UWG §1 C5b;
UWG §7 A;
Verbraucherverbände, die in Erfüllung ihres satzungsmäßigen Zweckes ihre Mitglieder durch Veröffentlichung von Warentests oder Preisvergleichen aufklären, üben damit eine Tätigkeit aus, die mit objektiven Auswirkungen auf den Wettbewerb fremder Unternehmen verbunden ist, ohne daß jedoch - mangels subjektiver Absicht - eine Wettbewerbshandlung vorliegt.
TE OGH 1976/12/14 4 Ob 395/76
Veröff: SZ 49/157
RS0077799