Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.12.1976

Geschäftszahl

4Ob395/76; 4Ob391/86 (4Ob392/86)

Norm

UWG §1 C5a;

UWG §7 A;

Rechtssatz

Bei rein wissenschaftlichen oder fachlichen Äußerungen, welche die Förderung des Wettbewerbs nicht einmal als Nebenzweck verfolgen, mangelt es am Merkmal des Handelns zu Zwecken des Wettbewerbs im Sinne Paragraph 7, UWG selbst dann, wenn sich die Äußerungen auf den Wettbewerb objektiv auswirken und einen oder mehreren Mitbewerbern förderlich sind.

Entscheidungstexte

TE OGH 1976/12/14 4 Ob 395/76

Veröff: SZ 49/157

TE OGH 1987/05/19 4 Ob 391/86

Vgl auch

Rechtssatznummer

RS0077753