Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0016718

Entscheidungsdatum

30.11.1976

Geschäftszahl

4Ob368/76; 4Ob374/80; 5Ob732/81; 6Ob694/83; 7Ob595/85; 6Ob682/86; 6Ob322/00x; 9Ob15/05d; 1Ob224/06g; 4Ob214/09p; 6Ob42/17w

Norm

ABGB §879 Abs1 BIIm; UWG §1 D2d

Rechtssatz

Ausschließlichkeitsbindungen in Form von sog Bezugsbindungen sind im Verhältnis zum Vertragspartner insoweit als gesetzlich zulässig behandelt, als damit nicht eine zu weitgehende, mit den guten Sitten nicht mehr im Einklang stehende wirtschaftliche Knebelung des anderen Vertragsteils verbunden ist (SZ 32/133).

Entscheidungstexte

TE OGH 1976-11-30 4 Ob 368/76

Beisatz: "Kaffeemitteljahresbonus" (T1) Veröff: SZ 49/146 = ÖBl 1977,93

TE OGH 1980-10-14 4 Ob 374/80

Vgl; Beisatz: System der Aktionsrabatte und eines Treuebonus bei gleichzeitiger Ausschließlichkeitsbindung hinsichtlich Bierbezug. (T2) Veröff: ÖBl 1981,47 (Brauerei-Rabattsystem) = GRURInt 1981,581

TE OGH 1983-01-18 5 Ob 732/81

Beisatz: Hier: Schmiermittelbezugsvertrag (T3)

TE OGH 1983-10-13 6 Ob 694/83

Auch; Veröff: SZ 56/144

TE OGH 1985-07-04 7 Ob 595/85

Beisatz: Bei den sogenannten Knebelungsverträgen spielt der Gesichtspunkt des Mißbrauches von Übermacht und der Äquivalenzstörung eine beachtliche Rolle (hier: Automatenaufstellungsvertrag keine Sittenwidrigkeit, weil es allein im Ermessen der Beklagten als Geschäftsfrau lag, ob sie in ihrem Lokal überhaupt Automaten zur Aufstellung bringen wollte oder nicht; das Unternehmen der Beklagten war von der Aufstellung von Automaten nicht weitgehend abhängig. Der Beklagten stand auch nicht ein mit außergewöhnlicher wirtschaftlicher Macht ausgestattetes Monopolunternehmen gegenüber). (T4) Veröff: SZ 58/119

TE OGH 1987-06-25 6 Ob 682/86

Auch; Beisatz: Desto geringer die Abschätzbarkeit der Folgen einer übernommenen Vertragsbindung ist, desto kürzer wird die als zulässig anzusehende Bindungszeitspanne anzusetzen sein. (T5)

TE OGH 2001-02-22 6 Ob 322/00x

Auch; Beisatz: Hier: Tankstellenvertrag. (T6)

TE OGH 2006-05-04 9 Ob 15/05d

Auch; Beisatz: Hier: Flüssiggasvertrag. (T7)

TE OGH 2007-03-27 1 Ob 224/06g

Vgl auch; Beisatz: Hier: Verbandsklage hinsichtlich AGB-Klauseln in Wasserbezugsverträgen. Verstoß gegen Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer eins, KSchG. (T8)

TE OGH 2010-06-08 4 Ob 214/09p

Beis wie T7

TE OGH 2017-03-29 6 Ob 42/17w

Beis ähnlich wie T2

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0016718