OGH
RS0064332
15.11.1976
1Ob738/76; 4Ob139/79; 6Ob621/83; 5Ob318/85; 8Ob25/89; 7Ob618/93; 3Ob300/98h; 6Ob16/02z; 4Ob163/06h; 2Ob2/07v; 8Ob64/12p
IO §20; KO §20
Die Aufrechenbarkeit ist insbesondere für Fälle ausgeschlossen, in denen die Gegenforderung erst nach der Konkurseröffnung entstanden oder die Forderung gegen den Gemeinschuldner erst nach der Konkurseröffnung an den Schuldner übergegangen ist.
TE OGH 1976-11-15 1 Ob 738/76
Veröff: SZ 49/137 = EvBl 1977/153 S 323
TE OGH 1980-06-17 4 Ob 139/79
Veröff: SZ 53/92
TE OGH 1983-09-08 6 Ob 621/83
Auch; nur: Die Aufrechenbarkeit ist insbesondere für Fälle ausgeschlossen, in denen die Gegenforderung erst nach der Konkurseröffnung entstanden ist. (T1) Veröff: SZ 56/128 = RdW 1984,11 = GesRZ 1983,212
TE OGH 1985-11-12 5 Ob 318/85
Veröff: SZ 58/169 = JBl 1986,321
TE OGH 1990-07-12 8 Ob 25/89
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Rückgriffsanspruch aus Bürgschaft. - Abfindungsausspruch des Gemeinschuldners infolge Ausscheidens wegen Konkurseröffnung. (T2) Veröff: RdW 1991,13
TE OGH 1994-05-25 7 Ob 618/93
nur T1
TE OGH 2000-09-20 3 Ob 300/98h
Beisatz: Hier: Konzernverrechnungsklausel. (T3); Veröff: SZ 73/145
TE OGH 2002-04-18 6 Ob 16/02z
Auch; Beisatz: Der Anspruch der Konkursmasse auf Rückzahlung eines Treuhanderlages entsteht erst mit Rücktritt des Masseverwalters vom Kaufvertrag. Die Aufrechnung mit (nicht im Zusammenhang mit dem Treuhandauftrag entstandenen) Honorarforderungen des Treuhänders ist zwingend ausgeschlossen, weil der Treuhänder als Konkursgläubiger erst nach der Konkurseröffnung Schuldner der Konkursmasse geworden ist. (T4)
TE OGH 2006-11-21 4 Ob 163/06h
Vgl aber; Beisatz: Hier: Aufrechnung bei eigennütziger Treuhand zulässig. (T5)
TE OGH 2007-01-18 2 Ob 2/07v
Beisatz: Das Aufrechnungsverbot des §20 KO wirkt auch nach Verwertung durch Forderungsverkauf durch den Masseverwalter weiter. (T6)
TE OGH 2012-07-26 8 Ob 64/12p
nur T1