Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0064332

Entscheidungsdatum

15.11.1976

Geschäftszahl

1Ob738/76; 4Ob139/79; 6Ob621/83; 5Ob318/85; 8Ob25/89; 7Ob618/93; 3Ob300/98h; 6Ob16/02z; 4Ob163/06h; 2Ob2/07v; 8Ob64/12p

Norm

IO §20; KO §20

Rechtssatz

Die Aufrechenbarkeit ist insbesondere für Fälle ausgeschlossen, in denen die Gegenforderung erst nach der Konkurseröffnung entstanden oder die Forderung gegen den Gemeinschuldner erst nach der Konkurseröffnung an den Schuldner übergegangen ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 1976-11-15 1 Ob 738/76

Veröff: SZ 49/137 = EvBl 1977/153 S 323

TE OGH 1980-06-17 4 Ob 139/79

Veröff: SZ 53/92

TE OGH 1983-09-08 6 Ob 621/83

Auch; nur: Die Aufrechenbarkeit ist insbesondere für Fälle ausgeschlossen, in denen die Gegenforderung erst nach der Konkurseröffnung entstanden ist. (T1) Veröff: SZ 56/128 = RdW 1984,11 = GesRZ 1983,212

TE OGH 1985-11-12 5 Ob 318/85

Veröff: SZ 58/169 = JBl 1986,321

TE OGH 1990-07-12 8 Ob 25/89

Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Rückgriffsanspruch aus Bürgschaft. - Abfindungsausspruch des Gemeinschuldners infolge Ausscheidens wegen Konkurseröffnung. (T2) Veröff: RdW 1991,13

TE OGH 1994-05-25 7 Ob 618/93

nur T1

TE OGH 2000-09-20 3 Ob 300/98h

Beisatz: Hier: Konzernverrechnungsklausel. (T3); Veröff: SZ 73/145

TE OGH 2002-04-18 6 Ob 16/02z

Auch; Beisatz: Der Anspruch der Konkursmasse auf Rückzahlung eines Treuhanderlages entsteht erst mit Rücktritt des Masseverwalters vom Kaufvertrag. Die Aufrechnung mit (nicht im Zusammenhang mit dem Treuhandauftrag entstandenen) Honorarforderungen des Treuhänders ist zwingend ausgeschlossen, weil der Treuhänder als Konkursgläubiger erst nach der Konkurseröffnung Schuldner der Konkursmasse geworden ist. (T4)

TE OGH 2006-11-21 4 Ob 163/06h

Vgl aber; Beisatz: Hier: Aufrechnung bei eigennütziger Treuhand zulässig. (T5)

TE OGH 2007-01-18 2 Ob 2/07v

Beisatz: Das Aufrechnungsverbot des §20 KO wirkt auch nach Verwertung durch Forderungsverkauf durch den Masseverwalter weiter. (T6)

TE OGH 2012-07-26 8 Ob 64/12p

nur T1