Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0051527

Entscheidungsdatum

06.07.2026

Geschäftszahl

1Ob738/76; 5Ob307/77; 6Ob595/79; 6Ob16/02z; 8Ob200/02y; 10Ob23/03k; 8Ob47/04a; 9Ob139/04p; 3Ob143/08p; 3Ob183/09x; 3Ob168/11v; 8Ob64/12p; 9ObA126/13i; 6Ob167/13x; 4Ob235/17p; 17Ob7/19g; 10Ob50/23k; 3Ob172/25b; 17Ob1/26k

Norm

AO §16

AO §19

IO §16

IO §19 Abs2

KO §16

KO §19 Abs2

Rechtssatz

Als aufschiebend bedingte Forderungen im Sinne der KO sind nicht nur solche anzusehen, die zufolge rechtsgeschäftlicher Bestimmung von einem Ereignis abhängen sollen; hierher gehören vielmehr auch gesetzlich bedingte Ansprüche; der Eintritt der Bedingung muss zwar ohne jedes Zutun des Gemeinschuldners eintreten.

Entscheidungstexte

TE OGH 1976-11-15 1 Ob 738/76

Veröff: SZ 49/137 = EvBl 1977/153 S 323

TE OGH 1977-06-28 5 Ob 307/77

Beisatz: Hier: Ausgleichsforderung nach Paragraph 20 d, AO. (T1)

TE OGH 1979-10-17 6 Ob 595/79

Vgl auch

TE OGH 2002-04-18 6 Ob 16/02z

Auch; Beisatz: Auch potentielle Regressforderungen von Bürgen, dritten Pfandbestellern, Mitschuldnern oder Wechselverpflichteten und Scheckverpflichteten (die das Wertpapier eingelöst haben) sind zu den aufschiebend bedingten Forderungen zu rechnen, wenn das rückgriffsbegründende Rechtsgeschäft schon vor der Konkurseröffnung (in unverdächtiger Zeit) bestanden hat. (T2)

TE OGH 2003-03-20 8 Ob 200/02y

Auch; Beisatz: Ist der Garantieauftraggeber insolvent, und wurde die Garantie vor Konkurseröffnung gelegt, steht der zahlenden Bank der Aufwandersatzanspruch gegen den Gemeinschuldner nur als Konkursforderung zu, selbst dann, wenn die Zahlung erst nach Konkurseröffnung erfolgte, weil schon mit Eröffnung der Garantie ein aufschiebend bedingter Anspruch (Paragraph 16, KO) entstand. (T3)

TE OGH 2004-06-21 10 Ob 23/03k

Auch; Beisatz: Der Anspruch auf besondere Förderung nach dem PresseförderungsG 1985 ist zwar durch einen Zuerkennungsbeschluss der Bundesregierung oder deren Verweigerung der Förderung unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebots bedingt, aber in dieser bedingten Weise bereits im Rahmen des vor dem Konkurs bestehenden Schuldverhältnisses existent. (T4)

TE OGH 2004-11-11 8 Ob 47/04a

Vgl auch; Beis ähnlich wie T2 nur: Auch potentielle Regressforderungen von dritten Pfandbestellern sind zu den aufschiebend bedingten Forderungen zu rechnen, wenn das rückgriffsbegründende Rechtsgeschäft schon vor der Konkurseröffnung bestanden hat. (T5)

Veröff: SZ 2004/158

TE OGH 2005-04-06 9 Ob 139/04p

Beis ähnlich wie T5; Beis ähnlich wie T3

TE OGH 2008-09-03 3 Ob 143/08p

Vgl auch; Beis ähnlich wie T5; Beisatz: Hier: Bürge im Sinn des Paragraph 14, Absatz eins, AÜG. (T6)

TE OGH 2009-09-30 3 Ob 183/09x

Auch; Beisatz: Hier: Rückerstattungsanspruch nach Paragraph 17, Absatz 4, GrEStG. (T7)

TE OGH 2012-01-18 3 Ob 168/11v

Vgl auch; Ähnlich Beis wie T1; Auch Beis wie T5

TE OGH 2012-07-26 8 Ob 64/12p

TE OGH 2013-12-19 9 ObA 126/13i

Auch; Beisatz: Hier: Provisionsanspruch iSd Paragraph 10, Absatz 3, AngG. (T8)

TE OGH 2014-05-15 6 Ob 167/13x

Ähnlich

TE OGH 2017-12-21 4 Ob 235/17p

Auch; Beis wie T2

TE OGH 2019-12-05 17 Ob 7/19g

Beisatz: Hier: Forderung des Bundes auf Zahlung von vor Insolvenzeröffnung nicht abgeführter Lohnsteuer ist eine mit Erlassung des Haftungsbescheids aufschiebend bedingte Insolvenzforderung. (T9)

TE OGH 2024-11-19 10 Ob 50/23k

vgl; Beisatz: Hier: Gehilfenregress nach Paragraph 1313, Satz 2 ABGB bei Haftrücklassgarantie und Insolvenz des Garantieauftraggebers. (T10)

TE OGH 2025-12-17 3 Ob 172/25b

TE OGH 2026-07-06 17 Ob 1/26k

Beisatz: Der Rückzahlungsanspruch aus einem Spareinlagevertrag ist eine bedingte Forderung iSd Paragraph 19, Absatz 2, Satz 1 IO. (T11)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0051527