OGH
RS0051527
06.07.2026
1Ob738/76; 5Ob307/77; 6Ob595/79; 6Ob16/02z; 8Ob200/02y; 10Ob23/03k; 8Ob47/04a; 9Ob139/04p; 3Ob143/08p; 3Ob183/09x; 3Ob168/11v; 8Ob64/12p; 9ObA126/13i; 6Ob167/13x; 4Ob235/17p; 17Ob7/19g; 10Ob50/23k; 3Ob172/25b; 17Ob1/26k
AO §16
AO §19
IO §16
IO §19 Abs2
KO §16
KO §19 Abs2
Als aufschiebend bedingte Forderungen im Sinne der KO sind nicht nur solche anzusehen, die zufolge rechtsgeschäftlicher Bestimmung von einem Ereignis abhängen sollen; hierher gehören vielmehr auch gesetzlich bedingte Ansprüche; der Eintritt der Bedingung muss zwar ohne jedes Zutun des Gemeinschuldners eintreten.
TE OGH 1976-11-15 1 Ob 738/76
Veröff: SZ 49/137 = EvBl 1977/153 S 323
TE OGH 1977-06-28 5 Ob 307/77
Beisatz: Hier: Ausgleichsforderung nach Paragraph 20 d, AO. (T1)
TE OGH 1979-10-17 6 Ob 595/79
Vgl auch
TE OGH 2002-04-18 6 Ob 16/02z
Auch; Beisatz: Auch potentielle Regressforderungen von Bürgen, dritten Pfandbestellern, Mitschuldnern oder Wechselverpflichteten und Scheckverpflichteten (die das Wertpapier eingelöst haben) sind zu den aufschiebend bedingten Forderungen zu rechnen, wenn das rückgriffsbegründende Rechtsgeschäft schon vor der Konkurseröffnung (in unverdächtiger Zeit) bestanden hat. (T2)
TE OGH 2003-03-20 8 Ob 200/02y
Auch; Beisatz: Ist der Garantieauftraggeber insolvent, und wurde die Garantie vor Konkurseröffnung gelegt, steht der zahlenden Bank der Aufwandersatzanspruch gegen den Gemeinschuldner nur als Konkursforderung zu, selbst dann, wenn die Zahlung erst nach Konkurseröffnung erfolgte, weil schon mit Eröffnung der Garantie ein aufschiebend bedingter Anspruch (Paragraph 16, KO) entstand. (T3)
TE OGH 2004-06-21 10 Ob 23/03k
Auch; Beisatz: Der Anspruch auf besondere Förderung nach dem PresseförderungsG 1985 ist zwar durch einen Zuerkennungsbeschluss der Bundesregierung oder deren Verweigerung der Förderung unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebots bedingt, aber in dieser bedingten Weise bereits im Rahmen des vor dem Konkurs bestehenden Schuldverhältnisses existent. (T4)
TE OGH 2004-11-11 8 Ob 47/04a
Vgl auch; Beis ähnlich wie T2 nur: Auch potentielle Regressforderungen von dritten Pfandbestellern sind zu den aufschiebend bedingten Forderungen zu rechnen, wenn das rückgriffsbegründende Rechtsgeschäft schon vor der Konkurseröffnung bestanden hat. (T5)
Veröff: SZ 2004/158
TE OGH 2005-04-06 9 Ob 139/04p
Beis ähnlich wie T5; Beis ähnlich wie T3
TE OGH 2008-09-03 3 Ob 143/08p
Vgl auch; Beis ähnlich wie T5; Beisatz: Hier: Bürge im Sinn des Paragraph 14, Absatz eins, AÜG. (T6)
TE OGH 2009-09-30 3 Ob 183/09x
Auch; Beisatz: Hier: Rückerstattungsanspruch nach Paragraph 17, Absatz 4, GrEStG. (T7)
TE OGH 2012-01-18 3 Ob 168/11v
Vgl auch; Ähnlich Beis wie T1; Auch Beis wie T5
TE OGH 2012-07-26 8 Ob 64/12p
TE OGH 2013-12-19 9 ObA 126/13i
Auch; Beisatz: Hier: Provisionsanspruch iSd Paragraph 10, Absatz 3, AngG. (T8)
TE OGH 2014-05-15 6 Ob 167/13x
Ähnlich
TE OGH 2017-12-21 4 Ob 235/17p
Auch; Beis wie T2
TE OGH 2019-12-05 17 Ob 7/19g
Beisatz: Hier: Forderung des Bundes auf Zahlung von vor Insolvenzeröffnung nicht abgeführter Lohnsteuer ist eine mit Erlassung des Haftungsbescheids aufschiebend bedingte Insolvenzforderung. (T9)
TE OGH 2024-11-19 10 Ob 50/23k
vgl; Beisatz: Hier: Gehilfenregress nach Paragraph 1313, Satz 2 ABGB bei Haftrücklassgarantie und Insolvenz des Garantieauftraggebers. (T10)
TE OGH 2025-12-17 3 Ob 172/25b
TE OGH 2026-07-06 17 Ob 1/26k
Beisatz: Der Rückzahlungsanspruch aus einem Spareinlagevertrag ist eine bedingte Forderung iSd Paragraph 19, Absatz 2, Satz 1 IO. (T11)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0051527