OGH
21.09.1976
4Ob352/76; 4Ob301/79; 4Ob410/79; 4Ob382/84
UWG §1 D1f;
Die Sittenwidrigkeit im Sinne des Paragraph eins, UWG des "psychologischen Kaufzwanges" beruht darauf, daß dem Interessenten keine ausreichende Überlegungsmöglichkeit gegeben ist und dieser verleitet wird, sich nicht aus sachlichen Gründen, sondern deswegen zum Abschluß des Geschäftes überhaupt oder zum Abschluß des Geschäftes gerade mit einem bestimmten Wettbewerber zu entscheiden, um der "Zwangslage" zu entgehen.
TE OGH 1976/09/21 4 Ob 352/76
Veröff: ÖBl 1977,35
TE OGH 1979/02/20 4 Ob 301/79
Auch; Veröff: ÖBl 1979,66
TE OGH 1980/01/29 4 Ob 410/79
Auch; Beisatz: Mitgliederwerbung für Deutsche Buchgemeinschaft. (T1) Veröff: ÖBl 1980,93
TE OGH 1984/11/13 4 Ob 382/84
Auch
RS0077900