Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

07.09.1976

Geschäftszahl

4Ob319/76

Norm

UWG §1 C5c;

UWG §25;

Rechtssatz

Private Veröffentlichung im Erscheinungsbild einer auf einer gerichtlichen Ermächtigung beruhenden Urteilsveröffentlichung einer einstweiligen Verfügung des OLG als "Kurzfassung" ist täuschungsgeeignet über die noch nicht eingetretene Rechtskraft.

Entscheidungstexte

TE OGH 1976/09/07 4 Ob 319/76

Rechtssatznummer

RS0077805