Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.04.1976

Geschäftszahl

4Ob329/76

Norm

UWG §1 C2;

UWG §2 D10;

Rechtssatz

Zulässige Ankündigung eines "Sofortkredits" durch einen Baustoffhändler, auch wenn der Kredit nicht vom Verkäufer selbst, sondern von einem mit ihm zusammenarbeitenden Kreditinstitut zur Verfügung gestellt wird.

Entscheidungstexte

TE OGH 1976/04/27 4 Ob 329/76

Veröff: Sofortkredit (T1) Veröff: ÖBl 1976,160

Rechtssatznummer

RS0077761