OGH
27.04.1976
4Ob324/76
AHG §1 Cd1b;
KO §81 Abs3;
UWG §14 C;
UWG §30;
Masseverwalter ist passiv legitimiert, wenn er im Zusammenhang mit dem Abverkauf der Waren und dem zugrundeliegenden Vertrag am geschäftlichen Verkehr im Sinne des Wettbewerbsrechtes teilnimmt und Wettbewerbsverstösse des als ein Stellvertreter auftretenden Wiederverkäufers nicht untersagt.
TE OGH 1976/04/27 4 Ob 324/76
Beisatz: Konkursverkauf römisch eins (T1) Veröff: ÖBl 1976,97
RS0049785