Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.04.1976

Geschäftszahl

4Ob324/76

Norm

AHG §1 Cd1b;

KO §81 Abs3;

UWG §14 C;

UWG §30;

Rechtssatz

Masseverwalter ist passiv legitimiert, wenn er im Zusammenhang mit dem Abverkauf der Waren und dem zugrundeliegenden Vertrag am geschäftlichen Verkehr im Sinne des Wettbewerbsrechtes teilnimmt und Wettbewerbsverstösse des als ein Stellvertreter auftretenden Wiederverkäufers nicht untersagt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1976/04/27 4 Ob 324/76

Beisatz: Konkursverkauf römisch eins (T1) Veröff: ÖBl 1976,97

Rechtssatznummer

RS0049785