Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0079194

Entscheidungsdatum

27.04.1976

Geschäftszahl

4Ob320/76; 4Ob184/96x; 17Ob23/09w; 17Ob18/09k

Norm

UWG §7 C; UWG §7 F1

Rechtssatz

Die Behauptung, jemand verletze ein Patent, ist eine Tatsachenbehauptung, deren Unterlassung gemäß Paragraph 7, UWG verlangt werden kann.

Entscheidungstexte

TE OGH 1976-04-27 4 Ob 320/76

Beisatz: Stahlkanalverbauten (T1) Veröff: ÖBl 1977,11

TE OGH 2006-11-21 4 Ob 184/96x

Auch; Beisatz: In der Behauptung, dass ein anderes Unternehmen als der Erklärungsempfänger in ein Schutzrecht eingreife, liegt eine Tatsachenbehauptung in Bezug auf dieses andere Unternehmen, die iSd Paragraph 7, UWG geeignet ist, den Kredit oder den Betrieb dieses Unternehmens zu schädigen. (T2); Veröff: SZ 2006/170

TE OGH 2010-02-09 17 Ob 23/09w

Auch; Beis wie T2; Beisatz: Mit Ausführungen zu beiden Fallgruppen von Schutzrechtsverwarnungen (gegenüber angeblichem Verletzer/gegenüber Dritten). (T3)

TE OGH 2010-03-23 17 Ob 18/09k

Beisatz: Dasselbe gilt für den Vorwurf der Markenrechtsverletzung. (T4)