OGH
25.03.1976
2Ob48/76; 2Ob52/79; 8Ob19/82
ABGB §1304 BIIb;
StVO §11 Abs1;
StVO §18 Abs1;
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen Lenker eines Personenkraftwagens, der sich bei Fahrstreifenwechsel vorschriftswidrig "hineinzwängt", sodaß die Kolonne stark abbremsen muß, und einem in dieser mit zu geringem Tiefenabstand fahrenden Personenkraftwagen - Lenker, der sodann auf das rechtzeitig abgebremste Vorderfahrzeug auffährt.
TE OGH 1976/03/25 2 Ob 48/76
TE OGH 1979/05/08 2 Ob 52/79
Vgl; Beisatz: Hier: Überraschender Fahrstreifenwechsel durch Lastkraftwagen, der zu jähem Abbremsen des auf dem nunmehr vom Lastkraftwagen benützten Fahrstreifen befindlichen Personenkraftwagen führt, worauf ein nachfahrender Lastkraftwagen auffährt. (T1)
TE OGH 1982/03/25 8 Ob 19/82
Veröff: ZVR 1983/159 S 207
RS0027291