Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.03.1976

Geschäftszahl

2Ob48/76; 2Ob52/79; 8Ob19/82

Norm

ABGB §1304 BIIb;

StVO §11 Abs1;

StVO §18 Abs1;

Rechtssatz

Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen Lenker eines Personenkraftwagens, der sich bei Fahrstreifenwechsel vorschriftswidrig "hineinzwängt", sodaß die Kolonne stark abbremsen muß, und einem in dieser mit zu geringem Tiefenabstand fahrenden Personenkraftwagen - Lenker, der sodann auf das rechtzeitig abgebremste Vorderfahrzeug auffährt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1976/03/25 2 Ob 48/76

TE OGH 1979/05/08 2 Ob 52/79

Vgl; Beisatz: Hier: Überraschender Fahrstreifenwechsel durch Lastkraftwagen, der zu jähem Abbremsen des auf dem nunmehr vom Lastkraftwagen benützten Fahrstreifen befindlichen Personenkraftwagen führt, worauf ein nachfahrender Lastkraftwagen auffährt. (T1)

TE OGH 1982/03/25 8 Ob 19/82

Veröff: ZVR 1983/159 S 207

Rechtssatznummer

RS0027291