Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.12.1975

Geschäftszahl

11Os141/75

Norm

ABGB §138;

ABGB §156;

ABGB §158;

Rechtssatz

Solange die im Gesetz begründete Ehelichkeit des Kindes nicht durch Statusklage beseitigt ist, trifft den Ehemann der Mutter die durch Paragraph 198, StGB sanktionierte Unterhaltspflicht auch dann, wenn er überzeugt ist, nicht der Vater zu sein.

Entscheidungstexte

TE OGH 1975/12/12 11 Os 141/75

Rechtssatznummer

RS0009646