OGH
12.12.1975
11Os141/75
ABGB §138;
ABGB §156;
ABGB §158;
Solange die im Gesetz begründete Ehelichkeit des Kindes nicht durch Statusklage beseitigt ist, trifft den Ehemann der Mutter die durch Paragraph 198, StGB sanktionierte Unterhaltspflicht auch dann, wenn er überzeugt ist, nicht der Vater zu sein.
TE OGH 1975/12/12 11 Os 141/75
RS0009646