OGH
04.11.1975
4Ob345/75
UWG §2 D10;
Keine Irreführung durch die Bezeichnung eines Unternehmens als "Rechenzentrum", wenn es die Datenverarbeitungsaufträge zwar nicht in eigener Datenverarbeitungsanlage durchführt, seine diesbezügliche Leistungsfähigkeit aber unbestritten ist.
TE OGH 1975/11/04 4 Ob 345/75
Veröff: ÖBl 1976,76
RS0078810