OGH
23.09.1975
4Ob334/75; 4Ob77/95
MSchG 1970 §4 Abs1 Z2;
UWG §9 C1;
UWG §9 C3a;
"Therma" ist ein schwaches Zeichen, weil es - ungeachtet der Herkunft aus einer toten Fremdsprache - häufig verwendet wird, aber keine bloß beschreibende Angabe.
TE OGH 1975/09/23 4 Ob 334/75
Veröff: ÖBl 1976,39
TE OGH 1995/11/07 4 Ob 77/95
Vgl; Beisatz: Stellt ein Zeichen - wie "Therma" - nur einen Zusammenhang mit einem allgemeinen Begriff her, ohne etwas Bestimmtes über Herstellung oder Beschaffenheit der Ware auszusagen, dann liegt keine bloß beschreibende Angabe vor. (T1)
RS0066722