OGH
21.05.1975
4Ob309/75; 4Ob367/78 (4Ob368/78)
UWG §2 D5;
Ein den Tatsachen entsprechender Hinweis auf einen Direktverkauf "ab Fabrik" kann so lange nicht untersagt werden, als die Ankündigung ausschließlich für eigene Erzeugnisse verwendet wird und dabei alles vermieden wird, was zu einer Irreführung des Publikums über den Umfang dieser Eigenproduktion führen könnte ("Möbelkauf ab Fabrik").
TE OGH 1975/05/21 4 Ob 309/75
Veröff: ÖBl 1975,148
TE OGH 1978/10/17 4 Ob 367/78
Auch; Veröff: ÖBl 1979,101
RS0078433