Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.05.1975

Geschäftszahl

4Ob309/75; 4Ob367/78 (4Ob368/78)

Norm

UWG §2 D5;

Rechtssatz

Ein den Tatsachen entsprechender Hinweis auf einen Direktverkauf "ab Fabrik" kann so lange nicht untersagt werden, als die Ankündigung ausschließlich für eigene Erzeugnisse verwendet wird und dabei alles vermieden wird, was zu einer Irreführung des Publikums über den Umfang dieser Eigenproduktion führen könnte ("Möbelkauf ab Fabrik").

Entscheidungstexte

TE OGH 1975/05/21 4 Ob 309/75

Veröff: ÖBl 1975,148

TE OGH 1978/10/17 4 Ob 367/78

Auch; Veröff: ÖBl 1979,101

Rechtssatznummer

RS0078433