Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.03.1975

Geschäftszahl

6Ob15/75; 1Ob655/82; 6Ob296/05f; 7Ob13/09a

Norm

ABGB §1397

Rechtssatz

Ob der Zessionar im Rahmen seiner ernstlichen Bemühungen zur Einziehung der abgetretenen Forderung auch zur Klageführung verpflichtet ist, kann nur nach der Lage des einzelnen Falles beurteilt werden. Eine voraussichtlich aussichtslose Klageführung kann jedoch nicht verlangt werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1975/03/20 6 Ob 15/75

Veröff: EvBl 1976/34 S 72 = JBl 1975,603

TE OGH 1982/06/30 1 Ob 655/82

Auch

TE OGH 2006/02/16 6 Ob 296/05f

TE OGH 2009/04/29 7 Ob 13/09a

Auch

Rechtssatznummer

RS0032760