OGH
20.03.1975
6Ob15/75; 1Ob655/82; 6Ob296/05f; 7Ob13/09a
ABGB §1397
Ob der Zessionar im Rahmen seiner ernstlichen Bemühungen zur Einziehung der abgetretenen Forderung auch zur Klageführung verpflichtet ist, kann nur nach der Lage des einzelnen Falles beurteilt werden. Eine voraussichtlich aussichtslose Klageführung kann jedoch nicht verlangt werden.
TE OGH 1975/03/20 6 Ob 15/75
Veröff: EvBl 1976/34 S 72 = JBl 1975,603
TE OGH 1982/06/30 1 Ob 655/82
Auch
TE OGH 2006/02/16 6 Ob 296/05f
TE OGH 2009/04/29 7 Ob 13/09a
Auch
RS0032760