OGH
18.02.1975
4Ob307/75
ABGB §37 J;
UWG §1 B;
UWG §40;
Bei Autobusfahrten mit Werbeveranstaltungen im Ausland ist der Begehungsort eines Wettbewerbsverstoßes ident mit dem inländischen Absatzmarkt und mit dem inländischen Wohnsitz der Kunden.
TE OGH 1975/02/18 4 Ob 307/75
RS0045444