OGH
RS0078400
18.02.1975
4Ob303/75; 4Ob121/94; 4Ob90/95; 4Ob2345/96y; 4Ob118/16f
UWG §1 D3e
Auch der Versuch, einen fremden Dienstnehmer oder sonstigen Beschäftigten durch bewußt unrichtige oder sonst irreführende Tatsachenbehauptungen zu einem Wechsel seines Arbeitgebers zu veranlassen, kann eine - ansonsten vielleicht rechtlich nicht zu beanstandende - Abwerbungshandlung zu einem sittenwidrigen Wettbewerbsverstoß machen.
TE OGH 1975-02-18 4 Ob 303/75
Beisatz: Kleinrechenanlagen (T1) Veröff: ÖBl 1975,113
TE OGH 1995-01-31 4 Ob 121/94
TE OGH 1995-11-21 4 Ob 90/95
Auch; Beisatz: Hier: Sittenwidriges Abwerben, weil Mitarbeiter der Beklagten Mitarbeiter der Klägerin durch tatsachenwidrige Behauptungen, die geeignet waren, Zweifel am Fortbestand des Unternehmens der Klägerin zu erwecken, abgeworben und abzuwerben versucht haben. (T2)
TE OGH 1996-11-26 4 Ob 2345/96y
Auch
TE OGH 2016-11-22 4 Ob 118/16f
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0078400