OGH
RS0078272
17.12.1974
4Ob361/74; 4Ob317/75; 4Ob310/78; 4Ob379/85; 4Ob123/91; 4Ob106/92; 4Ob91/93; 4Ob2/94; 4Ob36/95; 4Ob141/13h
UWG §1 D3a
Für die Gefahr der Verwechslung von Nachahmungen kommt es auf die Verkehrsauffassung, somit auf die durchschnittliche Anschauung des angesprochenen Publikums an, wobei von der Vorstellung auszugehen ist, die ein wenigstens nicht ganz unbeachtlicher Teil dieser Kreise in der Eile des Geschäftsverkehrs mit der betreffenden Bezeichnung, Aufmachung oder sonstigen Gestaltung verbindet. Das Anforderungsprofil für die Aufmerksamkeit des Publikums ist davon abhängig, an welchen Personenkreis sich der Werbende richtet.
TE OGH 1974-12-17 4 Ob 361/74
TE OGH 1975-04-29 4 Ob 317/75
nur: Für die Gefahr der Verwechslung von Nachahmungen kommt es auf die Verkehrsauffassung, somit auf die durchschnittliche Anschauung des angesprochenen Publikums an, wobei von der Vorstellung auszugehen ist, die ein wenigstens nicht ganz unbeachtlicher Teil dieser Kreise in der Eile des Geschäftsverkehrs mit der betreffenden Bezeichnung, Aufmachung oder sonstigen Gestaltung verbindet. (T1) Beisatz: Bilder-Bonbonniere-Verpackung (T2) Veröff: ÖBl 1975,110
TE OGH 1978-04-04 4 Ob 310/78
nur: Das Anforderungsprofil für die Aufmerksamkeit des Publikums ist davon abhängig, an welchen Personenkreis sich der Werbende richtet. (T3)
TE OGH 1985-10-29 4 Ob 379/85
Vgl auch; Beisatz: Wochenkalender (T4) Veröff: ÖBl 1986,43
TE OGH 1991-12-03 4 Ob 123/91
Auch; Veröff: MR 1992,120
TE OGH 1993-02-23 4 Ob 106/92
Auch; Beisatz: Daß es tatsächlich zu Verwechslungen gekommen ist, was durch einen Leserbrief bescheinigt wurde, ist nicht entscheidend. (T5) Veröff: MR 1993,72
TE OGH 1993-07-27 4 Ob 91/93
nur T1
Veröff: SZ 66/91
TE OGH 1994-01-25 4 Ob 2/94
Auch; Beisatz: Auch die Empfänger von im Wege des Postwurfes an Haushalte versandten Werbeprospekten behalten deren Einzelheiten nicht im Gedächtnis. (T6)
TE OGH 1995-04-25 4 Ob 36/95
Vgl; Beisatz: An die Aufmerksamkeit und Urteilsfähigkeit des Publikums können in der Eile des Geschäftsverkehrs regelmäßig nur geringe Anforderungen gestellt werden. (T7)
TE OGH 2013-09-23 4 Ob 141/13h
Vgl auch; Beis ähnlich wie T5