Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0078272

Entscheidungsdatum

17.12.1974

Geschäftszahl

4Ob361/74; 4Ob317/75; 4Ob310/78; 4Ob379/85; 4Ob123/91; 4Ob106/92; 4Ob91/93; 4Ob2/94; 4Ob36/95; 4Ob141/13h

Norm

UWG §1 D3a

Rechtssatz

Für die Gefahr der Verwechslung von Nachahmungen kommt es auf die Verkehrsauffassung, somit auf die durchschnittliche Anschauung des angesprochenen Publikums an, wobei von der Vorstellung auszugehen ist, die ein wenigstens nicht ganz unbeachtlicher Teil dieser Kreise in der Eile des Geschäftsverkehrs mit der betreffenden Bezeichnung, Aufmachung oder sonstigen Gestaltung verbindet. Das Anforderungsprofil für die Aufmerksamkeit des Publikums ist davon abhängig, an welchen Personenkreis sich der Werbende richtet.

Entscheidungstexte

TE OGH 1974-12-17 4 Ob 361/74

TE OGH 1975-04-29 4 Ob 317/75

nur: Für die Gefahr der Verwechslung von Nachahmungen kommt es auf die Verkehrsauffassung, somit auf die durchschnittliche Anschauung des angesprochenen Publikums an, wobei von der Vorstellung auszugehen ist, die ein wenigstens nicht ganz unbeachtlicher Teil dieser Kreise in der Eile des Geschäftsverkehrs mit der betreffenden Bezeichnung, Aufmachung oder sonstigen Gestaltung verbindet. (T1) Beisatz: Bilder-Bonbonniere-Verpackung (T2) Veröff: ÖBl 1975,110

TE OGH 1978-04-04 4 Ob 310/78

nur: Das Anforderungsprofil für die Aufmerksamkeit des Publikums ist davon abhängig, an welchen Personenkreis sich der Werbende richtet. (T3)

TE OGH 1985-10-29 4 Ob 379/85

Vgl auch; Beisatz: Wochenkalender (T4) Veröff: ÖBl 1986,43

TE OGH 1991-12-03 4 Ob 123/91

Auch; Veröff: MR 1992,120

TE OGH 1993-02-23 4 Ob 106/92

Auch; Beisatz: Daß es tatsächlich zu Verwechslungen gekommen ist, was durch einen Leserbrief bescheinigt wurde, ist nicht entscheidend. (T5) Veröff: MR 1993,72

TE OGH 1993-07-27 4 Ob 91/93

nur T1

Veröff: SZ 66/91

TE OGH 1994-01-25 4 Ob 2/94

Auch; Beisatz: Auch die Empfänger von im Wege des Postwurfes an Haushalte versandten Werbeprospekten behalten deren Einzelheiten nicht im Gedächtnis. (T6)

TE OGH 1995-04-25 4 Ob 36/95

Vgl; Beisatz: An die Aufmerksamkeit und Urteilsfähigkeit des Publikums können in der Eile des Geschäftsverkehrs regelmäßig nur geringe Anforderungen gestellt werden. (T7)

TE OGH 2013-09-23 4 Ob 141/13h

Vgl auch; Beis ähnlich wie T5