Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

17.12.1974

Geschäftszahl

4Ob352/74

Norm

UWG §2 C1;

Rechtssatz

Bei einer mit dem Anspruch auf Glaubwürdigkeit auftretenden ernstzunehmenden oder daher zur Irreführung geeigneten Angabe, die wegen ihrer Überprüfbarkeit nicht ein Werturteil, sondern eine Tatsachenbehauptung darstellt, wird ihrer Unrichtigkeit wegen der Tatbestand nach Paragraph 2, UWG verwirklicht.

Entscheidungstexte

TE OGH 1974/12/17 4 Ob 352/74

Rechtssatznummer

RS0078336