OGH
17.12.1974
4Ob352/74
UWG §2 C1;
Bei einer mit dem Anspruch auf Glaubwürdigkeit auftretenden ernstzunehmenden oder daher zur Irreführung geeigneten Angabe, die wegen ihrer Überprüfbarkeit nicht ein Werturteil, sondern eine Tatsachenbehauptung darstellt, wird ihrer Unrichtigkeit wegen der Tatbestand nach Paragraph 2, UWG verwirklicht.
TE OGH 1974/12/17 4 Ob 352/74
RS0078336