Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

10.12.1974

Geschäftszahl

4Ob357/74; 4Ob308/79

Norm

UWG §1 D1h;

UWG §28;

ZugG §1;

Rechtssatz

Eine unzulässige Beeinflussung des Kaufentschlusses des Kunden liegt auch dann vor, wenn die Werbeeinwirkung, durch die er zum Bezug der Ware bewegt werden soll, nicht auf ihn selbst, sondern auf einen Dritten erfolgt (zB bei Verstoß gegen ZugabenG) (Kleine Zeitung römisch II).

Entscheidungstexte

TE OGH 1974/12/10 4 Ob 357/74

Beisatz: Abonnement Zeitungspreisausschreiben. (T1) Veröff: ÖBl 1975,117

TE OGH 1979/06/26 4 Ob 308/79

Beisatz: "Steirischer Gasthaus Grand-Prix" der Steirischen Kronenzeitung. (T2)

Rechtssatznummer

RS0077951