OGH
26.11.1974
4Ob349/74
UWG §2 D10;
Der Bezeichnungsbestandteil "Erste" wird in den beteiligten Kreisen auch als Ankündigung einer besonderen Qualität und Ausdruck des hervorragendsten Betriebes dieses Geschäftszweiges oder des bedeutendsten Produktes seiner Art aufgefaßt (ÖBl 1965,100 ua).
TE OGH 1974/11/26 4 Ob 349/74
RS0078702