Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.11.1974

Geschäftszahl

4Ob349/74

Norm

UWG §2 D10;

Rechtssatz

Der Bezeichnungsbestandteil "Erste" wird in den beteiligten Kreisen auch als Ankündigung einer besonderen Qualität und Ausdruck des hervorragendsten Betriebes dieses Geschäftszweiges oder des bedeutendsten Produktes seiner Art aufgefaßt (ÖBl 1965,100 ua).

Entscheidungstexte

TE OGH 1974/11/26 4 Ob 349/74

Rechtssatznummer

RS0078702