Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0005464

Entscheidungsdatum

26.11.1974

Geschäftszahl

4Ob349/74

Norm

EO §389 VA; EO §389 VE; UWG §2 D10

Rechtssatz

Aus der Bescheinigung, daß die gefährdete Partei schon länger als der Gegner der gefährdeten Partei besteht, länger ein bestimmtes Produkt erzeugt, ergibt sich für das Provisorialverfahren, daß der Gegner sein Produkt nicht mit der Ankündigung als "Erste...." versehen darf (Erste Tiroler Langlaufcreme).

Entscheidungstexte

TE OGH 1974-11-26 4 Ob 349/74