OGH
RS0005464
26.11.1974
4Ob349/74
EO §389 VA; EO §389 VE; UWG §2 D10
Aus der Bescheinigung, daß die gefährdete Partei schon länger als der Gegner der gefährdeten Partei besteht, länger ein bestimmtes Produkt erzeugt, ergibt sich für das Provisorialverfahren, daß der Gegner sein Produkt nicht mit der Ankündigung als "Erste...." versehen darf (Erste Tiroler Langlaufcreme).
TE OGH 1974-11-26 4 Ob 349/74