OGH
07.05.1974
4Ob313/74; 4Ob111/92; 4Ob1073/92 (4Ob1074/92); 4Ob109/94; 4Ob2/96 (4Ob3/96); 4Ob2205/96k
UWG §7 B;
Während das "Behaupten" die einem anderen gegenüber aus eigenem Wissen herrührende Mitteilung darstellt, ist unter "Verbreiten" die Weitergabe des von anderer Seite Gehörten an Dritte zu verstehen.
TE OGH 1974/05/07 4 Ob 313/74
Beisatz: Skiwelt (T1) Veröff: ÖBl 1975,33
TE OGH 1992/12/15 4 Ob 111/92
TE OGH 1992/12/15 4 Ob 1073/92
Auch; Beisatz: "Verbreitung" ist auch die Weitergabe der Behauptung eines Dritten, ohne daß sich der Äußernde mit ihr identifiziert. (T2)
TE OGH 1994/10/04 4 Ob 109/94
Auch; Beisatz: Haftung der beklagten Zeitung für Äußerungen ihres Kolumnisten. (T3)
TE OGH 1996/01/16 4 Ob 2/96
Vgl; Beisatz: Das Verbot, etwas zu behaupten, schließt das Verbot, die Informationsschrift, in der die beanstandeten Behauptungen enthalten sind, zu verteilen (und damit die Behauptungen zu verbreiten), nicht in sich. (T4)
TE OGH 1996/09/17 4 Ob 2205/96k
Beis wie T2; Beisatz: Tatsachen werden auch dann behauptet (= aus eigenem Wissen mitgeteilt) oder verbreitet (= als von einem anderen Erfahrenes Dritten weitergegeben), wenn die Äußerung nicht als eigene Überzeugung hingestellt wird. (T5)
RS0079104