OGH
23.04.1974
4Ob318/74
UWG §1 C5c;
UWG §1 D1i;
Eine Überrumpelung des Interessenten und damit wettbewerbswidrige Beeinträchtigung seiner Entscheidungsfreiheit und Entschlußfreiheit liegt vor, wenn er nur schriftliche Unterlagen anfordert, aber durch den Vertreterbesuch einer Werbung ausgesetzt wird, mit der er bei der Anforderung dieser schriftlichen Unterlagen nicht zu rechnen braucht (Fernlehrinstitut).
TE OGH 1974/04/23 4 Ob 318/74
RS0077803