Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.02.1974

Geschäftszahl

4Ob303/74

Norm

ABGB §879 BIIm;

ABGB §879 BIIo;

ReisebüroV 1935 allg;

UWG §1 D4d;

Rechtssatz

Keine Sittenwidrigkeit, wenn ein Sozialtouristik - Verein statutenwidrig Mitglieder nicht unmittelbar durch den Vorstand, sondern durch von diesem hiezu ermächtigte Vertrauensleute aufnimmt und seine Werbung nicht nur an Mitglieder sondern durch Hinweise auf die mit der Mitgliedschaft verbundenen Vorteile an das breite Publikum richtet.

Entscheidungstexte

TE OGH 1974/02/19 4 Ob 303/74

Rechtssatznummer

RS0038361