Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

18.12.1973

Geschäftszahl

4Ob342/73

Norm

UWG §9 C1;

UWG §9 C3c;

Rechtssatz

Das Wort "Exotique" ist bei einem Unternehmen, das sich mit der Einfuhr exotischer Waren befaßt, als rein beschreibender Hinweis auf die vertriebenen Waren kein unterscheidungskräftiges Unternehmenskennzeichen im Sinne des Paragraph 9, UWG.

Entscheidungstexte

TE OGH 1973/12/18 4 Ob 342/73

Veröff: ÖBl 1974,85

Rechtssatznummer

RS0078977