OGH
18.12.1973
4Ob342/73
UWG §9 C1;
UWG §9 C3c;
Das Wort "Exotique" ist bei einem Unternehmen, das sich mit der Einfuhr exotischer Waren befaßt, als rein beschreibender Hinweis auf die vertriebenen Waren kein unterscheidungskräftiges Unternehmenskennzeichen im Sinne des Paragraph 9, UWG.
TE OGH 1973/12/18 4 Ob 342/73
Veröff: ÖBl 1974,85
RS0078977