Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.11.1973

Geschäftszahl

4Ob335/73

Norm

UWG §9 B6;

UWG §9 C3a;

Rechtssatz

Im Fall einer besonders starken Kennzeichnungskraft ("Hausfarbe") kann nur eine Farbgebung, die sich eindeutig von den geschützten Farbflächen und Farbanordnungen absetzt und dadurch dem Verbraucher einen anderen Farbeindruck vermittelt, die Verwechslungsgefahr ausschließen (Aral-Blau-Weiß).

Entscheidungstexte

TE OGH 1973/11/20 4 Ob 335/73

Veröff: ÖBl 1974,35 = GRURInt 1975,60

Rechtssatznummer

RS0078761