Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0034281

Entscheidungsdatum

31.05.2023

Geschäftszahl

5Ob142/73; 1Ob96/75; 6Ob535/76; 7Ob783/79; 7Ob572/82; 2Ob632/87; 1Ob642/89; 2Ob529/90; 1Ob15/94 (1Ob16/94); 1Ob622/95; 6Ob130/01p; 7Ob146/01y; 3Ob47/07v; 6Ob2/09a; 4Ob93/13z; 9Ob40/15w; 9Ob63/18g; 1Ob95/19f; 10Ob17/21d; 7Ob78/22d; 8Ob74/22y; 4Ob66/23v

Norm

ABGB §1488

Rechtssatz

Die Freiheitsersitzung kann auch zur Einschränkung einer Dienstbarkeit führen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1973-10-10 5 Ob 142/73

TE OGH 1975-06-25 1 Ob 96/75

Veröff: SZ 48/74 = EvBl 1976/64 S 127 = JBl 1976,266

TE OGH 1976-04-01 6 Ob 535/76

TE OGH 1979-11-22 7 Ob 783/79

TE OGH 1982-04-02 7 Ob 572/82

Beisatz: Ladetätigkeit (T1)

TE OGH 1988-03-15 2 Ob 632/87

TE OGH 1989-09-06 1 Ob 642/89

TE OGH 1990-07-11 2 Ob 529/90

TE OGH 1994-11-23 1 Ob 15/94

Auch

TE OGH 1996-06-25 1 Ob 622/95

Auch; Beisatz: Wird ein Hindernis errichtet, das die Ausübung der Servitut nur beschränkt, so führt die usucapio libertatis nach Paragraph 1488, ABGB zu einer Einschränkung der Dienstbarkeit. Es ist denkbar, dass das Fahrrecht auf ein Gehrecht eingeschränkt wird. (T2)

TE OGH 2001-06-21 6 Ob 130/01p

Auch; Beisatz: Mit der Anbringung eines leicht wegschiebbaren Faltgatters wird kein beträchtliches Hindernis geschaffen. Dieses kann nicht zum Erlöschen der Servitut, sondern höchstens zu deren Einschränkung führen, dass die Verpflichteten künftig die Erschwernis (des Wegschiebens des Faltgatters) zu dulden haben. (T3)

TE OGH 2001-07-31 7 Ob 146/01y

Beis wie T2

TE OGH 2007-05-23 3 Ob 47/07v

Auch; Beisatz: Hier: Ob bei einer bloß fallweisen, sich aber über Jahrzehnte erstreckenden Beschränkung des Durchgangs die Widersetzlichkeit zu bejahen und in der Folge ein Rechtsverlust in Ansehung einer Duldungspflicht in diesem Umfang anzunehmen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. (T4)

TE OGH 2009-10-16 6 Ob 2/09a

Bem: Hier: Einschränkung eines Fahrrechts. (T5)

TE OGH 2013-07-09 4 Ob 93/13z

Auch; Beisatz: Diese Einschränkung kann sich auf die räumliche Ausdehnung, auf den sachlichen Umfang (zB Gehrecht statt Fahrrecht), aber auch auf Zeitraum der Ausübung beziehen. (T6)

TE OGH 2015-07-29 9 Ob 40/15w

TE OGH 2018-09-27 9 Ob 63/18g

Beis wie T6

TE OGH 2019-06-25 1 Ob 95/19f

Beis ähnlich wie T4; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Räumliche Eingrenzung eines mit einem Wasserleitungsrecht verbundenen Wegerechts (Fahrrechts) infolge der nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist eingetretenen Freiheitsersitzung. (T7)

TE OGH 2021-09-13 10 Ob 17/21d

TE OGH 2022-05-25 7 Ob 78/22d

Beis wie T6; Beisatz: Hier: Aufstellen von fest mit dem Boden verbundenen Dreiecksständern im Abstand von zwei Metern, sodass ein Passieren der beiden Hindernisse nur für einspurige Fahrzeuge sowie für mehrspurige Fahrzeuge mit einer Breite bis 1,80 m und einer Länge bis 4,30 m möglich war. (T8)

TE OGH 2023-01-25 8 Ob 74/22y

Vgl aber; Beisatz: Bei den im Rechtssatz RS0034281 indexierten und veröffentlichten Entscheidungen ging es regelmäßig um positive Servituten, konkret um Fälle, in denen Wegedienstbarkeiten beeinträchtigt wurden, weiters um Fälle der Beeinträchtigung von Fischereirechten. (T9)

Beisatz: Wird der (negativen) Dienstbarkeit des Bauverbots zuwidergehandelt und erhebt der Dienstbarkeitsberechtigte drei Jahre lang keine Klage, so führt dies zum gänzlichen Untergang der Dienstbarkeit nach Paragraph 1488, ABGB. (T10)

TE OGH 2023-05-31 4 Ob 66/23v

Beisatz wie T6: Hier: Parken des KFZ auf dem Servitutsweg durch den Servitutsbelasteten (T11)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0034281