OGH
RS0034281
31.05.2023
5Ob142/73; 1Ob96/75; 6Ob535/76; 7Ob783/79; 7Ob572/82; 2Ob632/87; 1Ob642/89; 2Ob529/90; 1Ob15/94 (1Ob16/94); 1Ob622/95; 6Ob130/01p; 7Ob146/01y; 3Ob47/07v; 6Ob2/09a; 4Ob93/13z; 9Ob40/15w; 9Ob63/18g; 1Ob95/19f; 10Ob17/21d; 7Ob78/22d; 8Ob74/22y; 4Ob66/23v
ABGB §1488
Die Freiheitsersitzung kann auch zur Einschränkung einer Dienstbarkeit führen.
TE OGH 1973-10-10 5 Ob 142/73
TE OGH 1975-06-25 1 Ob 96/75
Veröff: SZ 48/74 = EvBl 1976/64 S 127 = JBl 1976,266
TE OGH 1976-04-01 6 Ob 535/76
TE OGH 1979-11-22 7 Ob 783/79
TE OGH 1982-04-02 7 Ob 572/82
Beisatz: Ladetätigkeit (T1)
TE OGH 1988-03-15 2 Ob 632/87
TE OGH 1989-09-06 1 Ob 642/89
TE OGH 1990-07-11 2 Ob 529/90
TE OGH 1994-11-23 1 Ob 15/94
Auch
TE OGH 1996-06-25 1 Ob 622/95
Auch; Beisatz: Wird ein Hindernis errichtet, das die Ausübung der Servitut nur beschränkt, so führt die usucapio libertatis nach Paragraph 1488, ABGB zu einer Einschränkung der Dienstbarkeit. Es ist denkbar, dass das Fahrrecht auf ein Gehrecht eingeschränkt wird. (T2)
TE OGH 2001-06-21 6 Ob 130/01p
Auch; Beisatz: Mit der Anbringung eines leicht wegschiebbaren Faltgatters wird kein beträchtliches Hindernis geschaffen. Dieses kann nicht zum Erlöschen der Servitut, sondern höchstens zu deren Einschränkung führen, dass die Verpflichteten künftig die Erschwernis (des Wegschiebens des Faltgatters) zu dulden haben. (T3)
TE OGH 2001-07-31 7 Ob 146/01y
Beis wie T2
TE OGH 2007-05-23 3 Ob 47/07v
Auch; Beisatz: Hier: Ob bei einer bloß fallweisen, sich aber über Jahrzehnte erstreckenden Beschränkung des Durchgangs die Widersetzlichkeit zu bejahen und in der Folge ein Rechtsverlust in Ansehung einer Duldungspflicht in diesem Umfang anzunehmen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. (T4)
TE OGH 2009-10-16 6 Ob 2/09a
Bem: Hier: Einschränkung eines Fahrrechts. (T5)
TE OGH 2013-07-09 4 Ob 93/13z
Auch; Beisatz: Diese Einschränkung kann sich auf die räumliche Ausdehnung, auf den sachlichen Umfang (zB Gehrecht statt Fahrrecht), aber auch auf Zeitraum der Ausübung beziehen. (T6)
TE OGH 2015-07-29 9 Ob 40/15w
TE OGH 2018-09-27 9 Ob 63/18g
Beis wie T6
TE OGH 2019-06-25 1 Ob 95/19f
Beis ähnlich wie T4; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Räumliche Eingrenzung eines mit einem Wasserleitungsrecht verbundenen Wegerechts (Fahrrechts) infolge der nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist eingetretenen Freiheitsersitzung. (T7)
TE OGH 2021-09-13 10 Ob 17/21d
TE OGH 2022-05-25 7 Ob 78/22d
Beis wie T6; Beisatz: Hier: Aufstellen von fest mit dem Boden verbundenen Dreiecksständern im Abstand von zwei Metern, sodass ein Passieren der beiden Hindernisse nur für einspurige Fahrzeuge sowie für mehrspurige Fahrzeuge mit einer Breite bis 1,80 m und einer Länge bis 4,30 m möglich war. (T8)
TE OGH 2023-01-25 8 Ob 74/22y
Vgl aber; Beisatz: Bei den im Rechtssatz RS0034281 indexierten und veröffentlichten Entscheidungen ging es regelmäßig um positive Servituten, konkret um Fälle, in denen Wegedienstbarkeiten beeinträchtigt wurden, weiters um Fälle der Beeinträchtigung von Fischereirechten. (T9)
Beisatz: Wird der (negativen) Dienstbarkeit des Bauverbots zuwidergehandelt und erhebt der Dienstbarkeitsberechtigte drei Jahre lang keine Klage, so führt dies zum gänzlichen Untergang der Dienstbarkeit nach Paragraph 1488, ABGB. (T10)
TE OGH 2023-05-31 4 Ob 66/23v
Beisatz wie T6: Hier: Parken des KFZ auf dem Servitutsweg durch den Servitutsbelasteten (T11)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0034281